AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen

SELECTDMOTO
GEBRAUCHTBIKES.AT GmbH
Sofie-Lazarsfeld-Straße 17
1110 Wien

— nachfolgend „Vermieter“ —

und dem Kunden

— nachfolgend „Mieter“ — 

über die entgeltliche Überlassung von Motorrädern sowie damit verbundene Leistungen.

1.2 Ergänzend gelten die Mietbedingungen, welche integraler Bestandteil des Vertrags sind.

2. Vertagsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch Buchung über die bereitgestellte Plattform und die anschließende Bestätigung durch den Vermieter zustande.

2.2 Der Vermieter ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 Mit Vertragsabschluss bestätigt der Mieter, diese AGB sowie die Mietbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die zeitlich befristete Überlassung eines Motorrads und mitgebuchtem Zubehör.

3.2 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug oder Zubehör besteht nur, wenn dieses ausdrücklich bestätigt wurde.

3.3 Der Vermieter ist berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug oder Zubehör bereitzustellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Der Mietpreis ist vor Fahrzeugübernahme vollständig zu entrichten.

4.3 Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Vermieter ist berechtigt, Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.

5. Kaution

5.1 Für jede Anmietung ist eine Kaution in Höhe von € 400,- zu hinterlegen.

5.2 Die Kaution dient der Sicherstellung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.

5.3 Der Vermieter ist berechtigt, insbesondere folgende Forderungen mit der Kaution zu verrechnen:

– Schäden am Fahrzeug
– Schäden an Zubehör
– Selbstbehalte
– Nutzungsausfall
– offene Gebühren oder Strafen

5.4 Die Rückzahlung erfolgt nach abschließender Prüfung des Fahrzeugs, des Zubehörs und vollständiger Klärung aller offenen Ansprüche.

6. Haftung des Mieters und Selbstbehalt

6.1 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verlust oder Wertminderung des Fahrzeugs und Zubehörs gemäß den Mietbedingungen.

6.2 Ein vereinbarter Selbstbehalt stellt die Beteiligung des Mieters am Schadensrisiko dar.

6.3 Der Selbstbehalt wird unabhängig von einer Versicherungsleistung einbehalten.

6.4 Bei:

– grober Fahrlässigkeit
– vorsätzlichem Verhalten
– Verstößen gegen vertragliche Bestimmungen
– Verstößen gegen die Mietbedingungen

haftet der Mieter uneingeschränkt und in voller Höhe.

7. Rücktritt und Stornierung

7.1 Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

7.2 Für den Rücktritt gelten folgende Stornobedingungen:

– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Fahrzeugmietpreises
– weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Fahrzeugmietpreises

Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Mietbeginn (No-Show), wird der gesamte vereinbarte Mietpreis inklusive aller Zusatzleistungen, insbesondere Schutzpakete und sonstiger gebuchter Leistungen, in voller Höhe verrechnet. Dies gilt, da das Fahrzeug für den vereinbarten Zeitraum exklusiv reserviert wird und dem Mieter während der Geschäftszeiten weiterhin zur Abholung bereitsteht.

7.3 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, sofern die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum erbracht wird (§ 18 FAGG).

8. Verfügbarkeit und höhere Gewalt

8.1 Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeugs.

8.2 Bei:

– technischen Defekten
– Unfällen
– höherer Gewalt (z. B. Wetter, behördliche Maßnahmen)

ist der Vermieter berechtigt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug oder Zubehör bereitzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Haftung des Vermieters

9.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

9.2 Eine Haftung für:

– entgangenen Gewinn
– Reiseausfälle
– mittelbare Schäden

ist ausgeschlossen.

10. Verbotene Nutzung

10.1 Zusätzlich zu den Mietbedingungen ist insbesondere untersagt:

– Durchführung von Stunts (z. B. Wheelies, Burnouts)
– Verwendung als Fahrschulfahrzeug
– gewerbliche Nutzung (z. B. Lieferdienste)
– Teilnahme an Rennveranstaltungen oder Trainings

10.2 Bei Verstößen entfällt jeglicher Versicherungsschutz.

11. Reinigung, Zustand und Betankung

11.1 Das Fahrzeug und Zubehör sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

11.2 Bei außergewöhnlicher Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in der Höhe von € 65,- zu verrechnen.

11.3 Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vom Mieter in vollgetanktem Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für den fehlenden Kraftstoff mit einem Pauschalbetrag von € 3,- pro Liter zu verrechnen. Zusätzlich wird eine Betankungspauschale in Höhe von € 24,- erhoben.

11.4 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

12. Rückgabe und verspätete Rückgabe

12.1 Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu erfolgen.

12.2 Erfolgt die Rückgabe mit einer Verspätung von mehr als 2 Stunden, wird ein zusätzlicher Miettag verrechnet.

12.3 Wird das Fahrzeug oder Zubehör nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für die Rückholung in Rechnung zu stellen. 

12.4 Mehrkilometer werden, sofern kein Freikilometerpaket vereinbart wurde, mit € 0,60 pro Kilometer verrechnet. 

12.5 Die Rückgabe gilt erst mit tatsächlicher Übernahme durch den Vermieter oder einen bevollmächtigten Vertreter als erfolgt.

13. Kosten, Strafen und Gebühren

13.1 Der Mieter trägt sämtliche während der Mietdauer entstehenden Kosten, insbesondere:

– Verkehrsverstöße
– Parkgebühren
– Mautkosten 
– Verwaltungsgebühren
– sonstige behördliche Auflagen

13.2 Der Vermieter ist berechtigt, Daten zur Abwicklung an Behörden weiterzugeben und eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 24,- je Verstoß zu berechnen.

14. Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO) verarbeitet.

14.2 Details sind der separaten Datenschutzerklärung des Vermieters zu entnehmen.

14.3 Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

15. Aufrechnung und Abtretung

15.1 Eine Aufrechnung durch den Mieter ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

15.2 Eine Abtretung von Ansprüchen bedarf der Zustimmung des Vermieters.

16. Vertragsübertragung

16.1 Der Vermieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

17. Gerichtsstand und Recht

17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Gerichtsstand ist Wien, sofern gesetzlich zulässig.

17.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18. Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.