Weitere Fahrer (sogenannte „Zusatzfahrer“) müssen bei der Anmietung persönlich anwesend sein und eine in Österreich gültige Fahrerlaubnis vorlegen.
Weitere Fahrer (sogenannte „Zusatzfahrer“) müssen bei der Anmietung persönlich anwesend sein und eine in Österreich gültige Fahrerlaubnis vorlegen.