Für jede Anmietung ist eine Kaution in Höhe von € 400,- zu hinterlegen. Die Kaution dient der Sicherstellung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
Wir sind berechtigt, insbesondere folgende Forderungen mit der Kaution zu verrechnen:
- Schäden am Fahrzeug
- Schäden an Zubehör
- Selbstbeteiligungen
- Nutzungsausfall
- offene Gebühren oder Strafen
